Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma raum.4, Anita Nowak Henning Schäle GbR

Vorbemerkung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen der Firma raum.4. Abweichendes bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen werden ausdrücklich nicht anerkannt.

1 Vertragsgegenstand

1.1 Gegenstand des Vertrags ist die Gestaltung von Raumkonzepten, Konzepten für Ausstellungen und Präsentationen, von Produkten im zwei- und dreidimensionalen Bereich. Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmens hat raum.4 Gestaltungsfreiheit. Die Weisungen, die der Auftraggeber raum.4 erteilt, wird raum.4 im Rahmen der gestalterischen Freiheit befolgen sowie Vorschläge, Produktionsmöglichkeiten und Geschäftsstrategien des Auftraggebers berücksichtigen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

1.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, raum.4 rechtzeitig die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er haftet dafür, dass er zur Verwendung der raum.4 zur Verfügung gestellten Vorlagen berechtigt ist, und stellt raum.4 insofern von Ersatzansprüchen Dritter frei.

2 Urheberrecht und Nutzungsrecht

raum.4 hat das alleinige Nutzungsrecht an ihren Entwürfen, auch wenn sie nicht die für einen  Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der Textform.

3 Vergütung

3.1 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Vergütung.

3.2 Die Schaffung von Entwürfen ist vergütungspflichtig. Notwendig werdende Änderungen von Entwürfen, die nicht durch Mängel verursacht sind, die raum.4 zu vertreten hat, werden gesondert berechnet. Weitere Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

3.3 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann raum.4 eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann raum.4 auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

3.4 raum.4 hat Anspruch auf Ersatz sämtlicher Auslagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig waren. Reisen und die Vergabe von Fremdleistungen sind mit dem Auftraggeber vorher abzustimmen.

3.5 Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten nach Rechnungsstellung fällig. Bei Ablieferung von Teilleistungen ist die Vergütung jeweils bei Ablieferung der Teilleistungen und entsprechender Rechnungsstellung fällig. raum.4 ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsauswand zu verlangen. Auslagen und Kosten sind mit Rechnungsstellung fällig. In der Regel ist bei Auftragserteilung eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% fällig. Der Restbetrag wird bei Projektabschluss und Rechnungsstellung fällig.

3.6 Fällige Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar.

4 Fremdleistungen

4.1 raum.4 ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, raum.4 hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

4.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von raum.4 abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, raum.4 im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

5 Eigentum, Rückgabepflicht

5.1 An Entwürfen und Modellen wird das Eigentum nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Originale sind raum.4 spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.2 Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6 Herausgabe von Daten

6.1 raum.4 ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass raum.4 ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6.2 Hat raum.4 dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von raum.4 verändert werden.

6.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

6.4 raum.4 haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von raum.4 ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

7 Belegmuster, Namensnennung

7.1 raum.4 hat Anspruch auf Überlassung von Abbildungen der von raum.4 hergestellten Entwürfe und Gegenstände, sowie auf kostenlose Überlassung eines Belegexemplars.

7.2 raum.4 hat Anspruch auf zehn Exemplare der Werbemittel, die für von ihr gestaltete Produkte hergestellt werden. raum.4 ist berechtigt, diese Werbemittel oder Kopien davon für seine Eigenwerbung zu vervielfältigen und zu verbreiten.

7.3 raum.4 hat ein Recht darauf, bei Veröffentlichungen über das Produkt als Gestalter genannt zu werden. Die Urheberbezeichnung ist, wie von raum.4 angegeben, auf den nach ihren Entwürfen hergestellten Produkten anzubringen, wenn dies technisch möglich ist, bzw. in nach ihren Entwürfen realisierten Raumgestaltungen, Ausstellungen und Präsentationen kenntlich zu machen.

8 Haftung

8.1 raum.4 haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gleiche gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

8.2 raum.4 haftet dafür, dass das von ihr hergestellte Werk keine technischen Mängel aufweist. Für die Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit des Werkes sowie dafür, dass der Herstellung und Verwertung keine Rechte Dritter entgegenstehen, haftet raum.4 nicht.

8.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das von raum.4 geschaffene Werk selbständig auf seine Funktionstauglichkeit und Realisierbarkeit in der Produktion zu überprüfen. raum.4 haftet für Schäden, die durch ihr Design oder die von ihr vorgeschlagene Konstruktion verursacht werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.4 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

8.5 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei raum.4 geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

9 Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort für Leistung und Gegenleistung ist jeweils Köln.

9.2 Als Gerichtsstand wird Köln vereinbart, für alle Streitigkeiten ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde zu legen.

9.3 Ist eine der vorstehenden Geschäftbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

10 Gültigkeit der Angebote

10.1 Die Gültigkeit eines Angebotes beträgt 4 Wochen. Die Verbindlichkeit eines Angebots erlischt, wenn der Empfänger es ablehnt, abändert oder nicht rechtzeitig annimmt (§ 150 BGB).

11 Datenschutzverordnung

11.1 Anlässlich der DSGVO, die seit dem 25. Mai 2018 verbindlich ist, weisen wir an dieser Stelle daraufhin, dass Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit der Datenschutzerklärung verarbeitet werden. Näheres dazu finden Sie unter: